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- ILS-Fw0135 Tage
Feuerwehrmodul 1
Die Disponenten Integrierter Leitstellen müssen über eine qualifizierte rettungsdienstliche und feuerwehrfachliche Ausbildung verfügen. Sie sollen zumindest den Führungslehrgang nach § 23 Abs. 2 der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) oder eine diesem vergleichbare Ausbildung absolviert haben. Im letzteren Fall ist im jeweils fachfremden Tätigkeitsgebiet eine Ergänzung der Qualifikation durch modular aufgebaute Fortbildungslehrgänge erforderlich. Als Fortbildungslehrgänge sind zugelassen- die Ausbildung für den Einstieg in der zweiten Qualifikationsebene des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst nach der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst, die Ausbildung zum Truppmann, Truppführer und Gruppenführer einer Freiwilligen Feuerwehr oder das Feuerwehrmodul I (280 Unterrichtseinheiten).
- ILS-Fw0254 Tage
Feuerwehrmodul 2
Die Disponenten Integrierter Leitstellen müssen über eine qualifizierte rettungsdienstliche und feuerwehrfachliche Ausbildung verfügen. Sie sollen zumindest den Führungslehrgang nach § 23 Abs. 2 der Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) oder eine diesem vergleichbare Ausbildung absolviert haben. Im letzteren Fall ist im jeweils fachfremden Tätigkeitsgebiet eine Ergänzung der Qualifikation durch modular aufgebaute Fortbildungslehrgänge erforderlich. Als Fortbildungslehrgänge sind zugelassen- das Feuerwehrmodul II (520 Unterrichtseinheiten)