explorer

|
  • TP-0042
    Erste-Hilfe Städtische Mitarbeiter

    Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung haben den Auftrag zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu sorgen. Die Erste Hilfe ist trotz erheblicher Fortschritte der Unfallverhütung unentbehrlich. Im Bereich der Betriebe treten heutzutage vermehrt nicht nur verletzungsbedingte sondern auch krankheitsbedingte Notfälle auf, die ebenfalls durch Ersthelfende vor Ort versorgt werden müssen. 

     

    Unter dem Begriff "Erste Hilfe" werden alle Personen, Einrichtungen, Sachmittel und organisatorischen Maßnahmen zusammengefasst, welche die Aufgabe haben bzw. dem Ziel dienen, bei einem Notfall den Betroffenen zu helfen, sie aus einer Gefahrensituation zu retten sowie weiterer Hilfe zuzuführen.

     

    Dieser Kurs ist die von der DGUV geforderte Grundausbildung betrieblicher Ersthelfender und muss alle zwei Jahre durch eine "Fortbildung betrieblicher Ersthelfender" aufgefrischt werden.

     

    Die Feuerwehr Nürnberg macht es sich zur Aufgabe, Ihre Mitarbeitenden theoretisch und praxisnah für den Ernstfall zu schulen. Sie profitieren von der theoretischen sowie praktischen Berufserfahrung unserer Ausbilder.