explorer
- Brandschutzhelferausbildung-DGUV205-0231 Tag
Brandschutzhelferausbildung - DGUV 205-023
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Zum betrieblichen Brandschutz gehören eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten und eine Ausbildung von Brandschutzhelfern.Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Evakuierung, Flucht und Rettungswege, Sammelstelle) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z. B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an.
Neue Mitarbeitende sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.
Die Feuerwehr Nürnberg macht es sich zur Aufgabe, Ihre Mitarbeitenden theoretisch und praxisnah für den Ernstfall zu schulen. Sie profitieren von der theoretischen sowie praktischen Berufserfahrung unserer Ausbilder.