Der "RsG" Rettungssanitäter Grundlehrgang richtet sich an Feuerwehrbeamte und Feuerwehrbedienstete welche die Laufbahnausbildung B1 2. QE zum Brandmeister absolvieren.
Der Feuerwehrbeamte ist ein zusätzliches Bindeglied in der Rettungskette zwischen der Laienhilfe des Ersthelfers und dem qualifizierten Rettungsdienst. Er verfügt über professionelle Kenntnisse über die des Ersthelfers hinaus. Der Feuerwehrbeamte soll die Eintreffzeiten qualifizierter Hilfe wesentlich verkürzen.
In vielen Notfällen sind gerade die Maßnahmen in den ersten Minuten entscheidend.
Daher ist eine fundierte Ausbildung notwendig, welche mind. 520 Stunden (UE / Unterrichtseinheiten à 45 min.) beträgt und folgendermaßen gegliedert ist:
- Theoretische Ausbildung mindestens 160 Unterrichtseinheiten mit je 45 Minuten,
- Klinikpraktikum von mindestens 160 Praktikumsstunden mit je 60 Minuten,
- Rettungswachenpraktikum von mindestens 160 Praktikumsstunden mit je 60 Minuten und
- Abschlusslehrgang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten ; der Abschlusslehrgang muss in Form eines zusammenhängenden Blockunterrichts durchgeführt werden.
Zusätzlich kann der Rettungssanitäter als Fahrer des Rettungswagens im Einsatzdienst eingesetzt werden.
Die Qualifikation des Rettungssanitäters kann durch Teilnahme am "RsA" Rettungssanitäter Abschlusslehrgang von 40 Stunden (UE/ Unterrichtseinheiten à 45 min.) mit anschließendem Bestehen der Prüfung zur/zum Rettungssanitäter/in erreicht werden.
Die gesetzliche Grundlage in Bayern bildet die Bayerische Rettungssanitäterverordnung (BayRettSanV) vom 23. April 2015.